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FAQ

  • An wen wende ich mich bei Fragen während des Festivals?

    Vor Ort gibt es alle Informationen rund um das ELBJAZZ an den Infodesks.

  • Es wird Taschenkontrollen geben.

    Beschlagnahmte Gegenstände und Fundsachen können beim Verlassen des Festivals abgeholt werden. Ein Hinweis zu den Abholstellen und -zeiten erfolgt mit Veröffentlichung der Spielstätten 2024 auf dieser Website.

  • Was darf ich auf das Festivalgelände mitnehmen?

    Auf dem Festivalgelände erlaubt sind:

    - eine 0,5l PET-Flasche Getränk pro Person
    - kleinere Speisen
    - Gehörschutz für Kinder
    - Regenschirme
    - Handykameras, Kompaktkameras
    - Campinghocker (keine Klappstühle!)

    Nicht auf dem Festivalgelände erlaubt sind:

    - Glasflaschen
    - Professionelles Kameraequipment
    - Megaphone

  • Was für Verpflegungsmöglichkeiten gibt es vor Ort?

    In allen Festivalzentren wird es eine Auswahl unterschiedlichster Stände geben, die Speisen und Getränke anbieten. Zudem ist die Mitnahme kleinerer Speisen auf das Festivalgelände gestattet.

  • Kann ich auf dem Festivalgelände bargeldlos zahlen?

    Der Großteil unserer Getränke- und Essensstände bietet die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen. Jedoch können wir dies nicht für alle auf dem Gelände befindlichen Angebote garantieren, sodass wir empfehlen auch Bargeld mitzunehmen. Einen EC-Automaten gibt es auf dem Festivalgelände bei Blohm+Voss nicht.

  • Welche Regelungen gelten für Kleinkinder?

    Kinder ab 0 Jahren dürfen mit Gehörschutz in Begleitung der Eltern auf das Festivalgelände.

  • Welche Regelungen gelten für Minderjährige?

    Bei der Veranstaltung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes. Schülerausweise, schriftliche Erlaubnisse einer/eines Erziehungsberechtigten o.Ä. werden in der Regel nicht akzeptiert.

    5 Tanzveranstaltungen JuSchG:

    Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.